

Neu:
Lehrgang „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in Bädern mit biologischer Wasseraufbereitung nach DGfdB R 94.05“ 2025
Im März 2023 erschien die neue Fassung der Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“. Durch die deutlichen technischen Unterschiede der konventionellen Bäder zu denen mit biologischer Wasseraufbereitung, wie das Fehlen einer Chlorungsanlage und der komplexen Badewasseraufbereitungsanlage, fehlte seitens der Betreiber/-innen der Bäder mit biologischer Wasseraufbereitung teilweise die Wahrnehmung, dass diese Richtline auch für ihre Bäder gilt.
Dieser mitunter 20 Jahre existierende Irrtum sorgte für reichlich Diskussion und Verunsicherung. Dies veranlasste die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. (DGfnB) dazu, Gespräche mit der DGfdB e.V. aufzunehmen und die Frage zu diskutieren, ob die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten und u. a. an die Betriebsaufsicht für die Badtypen identisch sind.
Nach intensiven Beratungen kam man zu dem Ergebnis, einen Lehrgang hierfür anzubieten. In Verantwortungsgemeinschaft wird ein zweiteiliger Lehrgang angeboten, der einen Teil A (Aufgabenkatalog für die Organisation der Verkehrssicherungspflichten in öffentlichen Schwimmbädern) und einen Teil B (Basislehrgang biologische Wasseraufbereitung) beinhaltet.
Der erste Lehrgang findet vom 1. – 5. September in 34608 Willingen statt, weitere Informationen folgen, das Anmeldeformular finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang:
• Mindestens 18 Jahre
• Tech. Ausbildung mit Gesellenprüfung oder Meister/Techniker in jedem anderen Beruf
• Erfahrung im Umgang und Führen von Mitarbeitern
An dieser Stelle sei aber klar gesagt: Eine Ausbildung oder ein Lehrgang mit entsprechenden Inhalten ist kein „Freibrief“ für einen verantwortungsvollen Personaleinsatz in öffentlichen Bädern. Es liegt immer in der Verantwortung der Betreibenden, dafür Sorge zu tragen, dass nur befähigte Personen eingesetzt werden. Ein solcher Lehrgang kann hierfür nur eine sinnvolle Unterstützung in der Personenauswahl sein.
Trotzdem wird ein solcher Lehrgang sicherlich ein Meilenstein sein, der einerseits den privaten und kommunalen Betreibern biologischer Freibäder, aber andererseits vor allem den Besuchern und Nutzern solcher Anlagen ein deutliches Mehr an Sicherheit bringt.
Otto Hoffmann
Vorstand, Fachbereich Betreiber
Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. (DGfnB)
Anmeldung
Lehrgang „Verkehrssicherungs-, Aufsichts- und Organisationspflichten in Bädern mit biologischer Wasseraufbereitung nach DGfdB R 94.05“ 2025
1. – 5. Sept. 2025
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang:
• Mindestalter: 18 Jahre
• Tech. Ausbildung mit Gesellenprüfung oder Meister/Techniker in jedem anderen Beruf
• Erfahrung im Umgang und Führen von Mitarbeitern
Veranstaltungsort: Göbel's Landhotel, Briloner Str. 48, 34608 Willingen
Veranstalter: DGfnB e.V., Am Galgenberg 24, 95152 Selbitz, www.dgfnb.de,
Tel. 09280 / 9847-193, Fax -215, mobil 0151 / 56346056, fachkraft@dgfnb.de
Preis (inkl. 19 % MWSt.): 2.000,— €
(Der Preis beinhaltet auch die Übernachtungen vom 1.-5.9.)
Nachlass für Mitglieder der DGfnB e.V. und DGfdB e.V.: 200,— €
Aufteilung des Lehrgangs:
Der Lehrgang beinhaltet 2 Lehrgangsteile (Teil A / Teil B).