IQN

Informationen zum Gütesiegel IQN der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.

Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung sind inzwischen ein fester Bestandteil der deutschen Bäderlandschaft. Die Gestaltung der Naturfreibäder reicht von naturnahen Anlagen bis zu eher technisch ausgelegten, beckenähnlichen Anlagen. Allen diesen Anlagen ist jedoch gemeinsam, dass sie auf die chemische Desinfizierung des Beckenwassers (z. B. durch Chlorung) verzichten und stattdessen biologische Verfahren zur Wasseraufbereitung einsetzen. Diese Verfahren beinhalten die Reinigung des Wassers durch pflanzliche und tierische Organismen und durch Mikroorganismen sowie die Unterstützung durch technische Filtrationsmechanismen.

Einheitliche Standards
Seit einigen Jahren ist es möglich, die Wasserqualität in Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche) auf der Grundlage des Gütesiegels „Index für die Wasser-Qualität von Naturfreibädern“ (IQN) einheitlich zu bewerten. Das Gütesiegel IQN wird seit 2011 von der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. vergeben. Die DGfnB strebt das Gütesiegel IQN als Bestandteil der Qualitätssicherung in möglichst vielen Bädern an, um damit ein bundesweit einheitlich gutes Qualitätsniveau in den öffentlichen Schwimmteichen zu etablieren.

Erfassung und Bewertung der Qualitäts-Parameter
Um das Gütesiegel zu erhalten, muss zunächst eine eingehende Besichtigung des betreffenden Freibades bzw. der Schwimm- und Badeteichanlage durch eine autorisierte Fachkraft vorgenommen werden. Dies dient dazu, den Anlagenbetrieb kennenzulernen, das zuständige Personal in die Probenahmetechnik einzuführen und Probenahmestellen und -zeitpunkte festzulegen. An der Besichtigung sollten auch das zuständige Gesundheitsamt sowie ein möglicherweise bereits eingeschaltetes Analytiklabor teilnehmen. Die Bäder erheben dann Informationen zum gewässerökologischen und hygienischen Zustand des Beckenwassers und des Reinwassers in vorgegebener Qualität und Quantität.

Umfang der Datenerhebung

Der Umfang der Datenerhebung orientiert sich dabei an den Vorgaben der gültigen Regelwerke (UBA 2003, FLL 2011). Danach umfasst die regelmäßige Erhebung folgende Parameter:

  • physikalische Parameter: Wassertemperatur, Sauerstoffsättigung, Sichttiefe
  • chemische Parameter: pH-Wert, Säurekapazität, Gesamthärte, Gesamtphosphor, Nitrat, Ammonium
  • biologische Parameter: Phytoplankton und Blaualgen (Gesamtbiovolumen), Zooplankton (Filtrationsraten)
  • hygienische Parameter (Erfassung nach Vorgaben des Gesundheitsamtes): Escherichia coli, Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa)

Bewertung der Daten

Die für die gesamte Saison erhobenen Daten werden zur Auswertung an die DGfnB weitergeleitet. Die Auswertung der Daten für den IQN basiert auf den in den gültigen Regelwerken (UBA 2003, FLL 2011) genannten Höchst- und Richtwerten für die hygienischen, physikalischen, chemischen und biologischen Parameter. Für diese Parameter werden Einzelindices ermittelt, die zu einem Gesamtindex verrechnet werden. Die Bewertung der erhobenen Daten findet anhand von 4 Gütestufen („sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „schlecht“) statt.

Ausgabe des Zertifikats

Nach Auswertung der über das gesamte Jahr gesammelten Daten erhält das Bad ein Zertifikat, auf dem die Wasserqualität des analysierten Jahres bescheinigt wird. Dieses Zertifikat kann z. B. im Bad ausgehängt oder auf der Homepage veröffentlicht werden. Es zeigt den Besuchern, dass man – neben den Messungen, die das Gesundheitsamt vornimmt – zusätzliche Maßnahmen ergreift, um weitere Faktoren, die Einfluss auf die Wasserqualität nehmen, zu überwachen.

Kosten

Die Leistungen, die im Zusammenhang für die Vergabe des IQN anfallen, sind nicht Gegenstand der Vergabe des IQN durch die DGfnB, sondern müssen von jeder/jedem Betreibenden selbst erbracht werden. Betreibende können dazu auf geeignete Dienstleister/Labore zurückgreifen oder auch die Firma KLS-Gewässerschutz mit der Erfassung der Daten beauftragen.

Den Auftraggebenden/Betreibenden entstehen zusätzliche einmalige Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Materialien und Messgeräte. Alle Materialien und Geräte sind nach FLL notwendig.

  • pH-Messgerät
  • Sauerstoffmessgerät
  • Sichtscheibe nach Secchi
  • Planktonnetz (Zooplankton)

Die Kosten für das Gütesiegel IQN (Zertifikat vergeben von der DGfnB) betragen 595,— € (inkl. MwSt.).

Zusätzlich entstehen Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen zur Vergabe des Gütesiegels, die je nach Bad unterschiedlich sind.

Fragen zum Gütesiegel beantwortet Ihnen Doris Habeck: Tel. 09280 / 9847193, E-Mail: habeck(at)dgfnb.de

Weitere Angaben zur Durchführung und zu den Kosten eines Monitorings erhalten Sie bei:
KLS-Gewässerschutz, Dr. Antje Kakuschke bzw. Sandra Werb, Neue Große Bergstraße 20, 22767 Hamburg,
Tel.: 040 / 38083831, E-Mail: info(at)kls-gewaesserschutz.de

 

Literatur:

UBA - Empfehlung des Umweltbundesamtes (2003): Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen). Hrsg: Bundesgesundheitsbl. 2003 (46:527-529)

FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2011): Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche). - ISBN 978-3-940122-28-5.